Freitag, 26. November 2021

Verkaufsprospekt der Nova Sedes Wohnungsbau eG

BaFin billigt Verkaufsprospekt von Nova Sedes


Die Wohnungsgenossenschaft Nova Sedes hat am 20. Dezember 2019 die Billigung ihres Verkaufsprospektes gemäß Vermögensanlagengesetz durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bekommen. Damit ist die Nova Sedes eG nach eigenen Angaben die erste Genossenschaft in Deutschland, die für einen Verkaufsprospekt die Billigung erhalten hat. Darüber hinaus wurde auch das dazugehörige Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) durch die BaFin gestattet. 

Der Prospekt zeigt alle Aspekte beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen der Nova Sedes. Mit dem Prospekt geht auch ein testierter Jahresabschluss einher, der die besonderen Anforderungen gemäß dem Vermögensanlagengesetz erfüllt sowie ein aufgestellter Lagebericht. Damit geht die Nova Sedes einen weiteren Schritt über die Regulierungen für kleine Genossenschaften hinaus. 

Die Nova Sedes entschied sich zu diesem Schritt, weil sie Transparenz und Verbraucherschutz betonen möchte. „Die Maßnahme sollte nicht einfach nur ein weiteres Alleinstellungsmerkmal für unsere Genossenschaft sein. Wir wollen mit dem Prospekt ein Signal in Richtung Verbraucherschutz und Transparenz für unsere Mitglieder setzten und alle Informationen für unsere Mitglieder übersichtlich aufzubereiten. Und unseren Vertriebspartnern wollten wir damit die rechtliche Sicherheit des Mitvertriebs geben. Das ist einzigartig“, sagt G. Hackl, Vorsitzender der Wohnungsbaugenossenschaft. 
 
„Im Rahmen der Billigung hatten wir eine 206 Punkte umfassende Überkreuz-Checkliste abzuarbeiten und mussten die Prämissen einer eingetragenen Genossenschaft im Einklang mit dem Vermögensanlagengesetz bringen. Da es noch keinen Verkaufsprospekt für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen gab, der von der BaFin gebilligt wurde, haben wir damit einen Präzedenzfall geschaffen und Neuland betreten, als Dienstleistung für unsere Mitglieder und die, die es noch werden wollen,“ so Hackl weiter.